(26.01.2023) Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen

 

Regelabfuhrplan des Zweckverbandes:

Montag Wolgast (Hohendorf, Buddenhagen, Schalense, Pritzier, Zarnitz),
Lühmannsdorf (Brüssow, Giesekenhagen, Jagdkrug), Wrangelsburg, Gladrow
Dienstag Zemitz (Hohensee, Seckeritz, Wehrland, Bauer)
Mittwoch Lassan (Papendorf, Pulow, Klein Jasedow, Waschow)
Donnerstag Buggenhagen (Klotzow, Jamitzow, Wangelkow)
Freitag Wolgast, Sonstige

 

Ihre Ansprechpartner beim Zweckverband:

  Name Telefonnummer
für Terminabstimmungen Frau Rickmann 03836/27390
für techn. Fragen Frau Rickmann 03836/27390
für Fragen zur Abrechnung Frau Rickmann 03836/27390
Havariedienst Bereitschaftsdienst 03836/27390

 

Am 16. Dezember 2015 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschlossen, die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen und der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Sammelgruben ab dem 01.01.2016 selbstständig durch den Zweckverband durchzuführen. Stimmen Sie bitte künftig die gewünschten Entsorgungstermine direkt mit dem Zweckverband ab. Die Rechnung erhalten Sie nach erfolgter Abholung, wie gewohnt, vom Zweckbverband. Bestehende regelmäßige Abfuhrtermine melden Sie bitte an den Zweckverband, damit wir diese in den Abfuhrplan aufnehmen können.

Den bestehenden Regelabfuhrplan haben wir geringfügig überarbeitet, s.o. Der Aufstellung können Sie entnehmen, wann wir in ihrem Ort/ Gemeinde tätig sind. Wir bitten Sie sicherzustellen, dass die Zufahrt zur abflusslosen Sammelgrube bzw. zur Kleinkläranlage für das Entsorgungsfahrzeug, zum vereinbarten Termin, befahrbar und frei von Hindernissen ist. 
Sollten Sie zu dem vereinbarten Termin nicht selbst vor Ort sein und auch keinen Vertreter stellen können, gilt die vom Zweckverband bei der Abholung festgestellte Menge des eingesammelten Schmutzwassers/Fäkalschlammes als Bemessungsgrundlage für die Gebühren. Um die Grundstücke auch während ihrer Abwesenheit für die Durchführung der Entsorgung betreten zu können, benötigen wir jedoch Ihre schriftliche Zustimmung.

Der gewünschte Termin der Abfuhr ist beim Zweckverband eine Woche vorher telefonisch bzw. schriftlich, unter Angabe Ihrer Adresse, eines Ansprechpartners sowie einer Telefonnummer, anzumelden. Für Eigentümer mit einer abflusslosen Sammelgrube besteht auch die Möglichkeit, mit dem Zweckverband Wiederholungsintervalle abzustimmen. Der Fahrer des Zweckverbandes wird sich an den Abfuhrterminen entsprechend ausweisen und mit Ihnen die abgeholten Mengen per Lieferschein dokumentieren.
Im Folgemonat nach der Abfuhr erhalten Sie vom Zweckverband wie gewohnt den Gebührenbescheid.

Für den Kalkulationszeitraum ab 01.01.2023 betragen die Gebühren für die

Abholung und Reinigung von Inhaltsstoffen aus abflusslosen Sammelgruben 20,00 €/m³

Abholung und Reinigung von Schlamm aus Kleinkläranlagen
39,92 €/m³

Ab dem 01.01.2023 wird eine Grundgebühr für die abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen in Höhe von 25,00 €/Jahr erhoben.

Die Leistungen, wie z.B. zusätzlich benötigte Schlauchlängen ab 15m, die Endreinigung von abflusslosen Sammelgruben oder Kleinkläranlagen sowie die Reinigung von Grundleitungen, werden ebenfalls vom Zweckverband ausgeführt. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt durch den Zweckverband nach tatsächlich entstandenem Aufwand. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung.

Im Notfall steht Ihnen rund um die Uhr der Bereitschaftsdienst des Zweckverbandes zur Verfügung. Sie erreichen den Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 03836 27390. Ihr Anliegen sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Bei Ihrer Ansage nennen Sie bitte Ihren Namen, den Ort, die Straße und eine Telefonnummer. Der Bereitschaftsdienst wird Sie dann kurzfristig zurückrufen, um Details abzustimmen.
Im Verbandsgebiet ist die Inanspruchnahme eines Dritten für die Abfuhr der Inhaltsstoffe aus den abflusslosen Sammelgruben und den Kleinkläranlagen nicht zulässig.
Kann die Abfuhr durch Verschulden des Grundstückseigentümers nicht durchgeführt werden, ist dem Zweckverband der hierfür entstandene Aufwand (Leerfahrt) zu erstatten.