Gartenwasser

 

Wie bekomme ich einen Gartenwasserzähler?

Wer in seinem Garten oder auf seinem Grundstück viel Trinkwasser zum bewässern der Pflanzen o.ä. verwendet und dieses Wasser nachweislich nicht der zentralen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zuführt, kann einen Gartenwasserzähler beantragen. Die Wassermenge, kann auf Antrag von der Abwassergebührenberechnung abgesetzt werden. Die abzusetzende Wassermenge wird durch eine zusätzliche, geeichte Meßeinrichtung (Gartenwasserzähler) des Zweckverbandes, die hinter der Hauptmesseinrichtung zu installieren ist, ermittelt.

Der Einbau eines Gartenwasserzählers ist formlos beim Zweckverband schriftlich zu beantragen. 

Die Bausausführung wird vor Installation durch einen Mitarbeiter des Zweckverbandes (Telefon 0171/6541851) vor Ort geprüft.

Die Schaffung der Voraussetzungen für die Installation des Gartenwasserzählers auf dem Grundstück liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers. Dabei müssen die Vorschriften der Satzung und die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, beachtet werden (§ 12 Wasserversorgungssatzung des ZV).

Die Installation der Halterung für den Gartenwasserzähler in die Wasserverbrauchsanlage hat durch ein zugelassenes Installationsunternehmen zu erfolgen. Eine Liste der zugelassenen Unternehmen können Sie beim Zweckverband erhalten.

Das Installationsunternehmen bekommt die Halterung für den Gartenwasserzähler vom Zweckverband ausgehändigt.

Nach Fertigstellung wird die Installation durch den Zweckverband abgenommen. Liegen keine Einwände gegen die Bauausführungen des Installationsunternehmens vor, erfolgt der Einbau des Gartenwasserzählers durch den Zweckverband.

Mit dem Einbau des Gartenwasserzählers beginnt die getrennte Gebührenabrechnung.

Alle Kosten, die mit der Installation  der Meßeinrichtung in Verbindung stehen, hat der Anschlussnehmer zu tragen.