Benutzungsgebühren

 

Die zu zahlenden Benutzungsgebühren für die Versorgung mit Trinkwasser und die Abwasserbeseitigung dienen der Deckung der laufenden Kosten. Hierbei handelt es sich um laufende Gebühren. Diese Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und der verbrauchsabhängigen Gebühr für die verbrauchte Wassermenge bzw. die anfallende Abwassermenge. Auf Grundlage des Verbrauchs werden diese einmal jährlich festgesetzt. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Abschlägen. Der Bemessungsmaßstab für die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die an das Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche. Diese Gebühr wird einmal jährlich erhoben.

Es wird unterschieden zwischen Trinkwassernutzungsgebühren, Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren. Die Gebührenkalkulation wird in regelmäßigen Abständen überprüft.