Häufige Fragen

 

Wie beantrage ich einen Trinkwasserhausanschluss?

Der Anschluss an die öffentliche Einrichtung zur Trinkwasserversorgung und jede Änderung des Anschlusses ist vom Grundstückseigentümer beim Zweckverband unter Benutzung eines beim Zweckverband erhältlichen Vordrucks zu beantragen.

Ansprechpartner für den Erhalt der Antragsunterlagen ist Herr Sekulla, Telefon 03836 273945.

Die Antragsformulare sind vollständig ausgefüllt an den Zweckverband zurückzugeben, einschließlich

  • Lageplan vom Grundstück.
  • Flurkartenauszug mit Eigentümernachweis vom Grundstück.
  • Leitungsplan der Trinkwasseranlage auf dem Grundstück.
  • bei gewerblichen Betrieben: Kurzbeschreibung des Gewerbes, Anzahl der Beschäftigten.
     

Der Vordruck DIN 1988 ist von dem zugelassenen Installationsunternehmen auszufüllen und zu unterzeichnen, durch das die Wasserverbrauchsanlage auf dem Grundstück hergestellt werden soll. Eine Liste der vom Zweckverband zugelassenen Installationsunternehmen ist beim Zweckverband erhältlich.

Auf der Grundlage der vollständigen Antragsunterlagen wird durch den ZV der Anschlussbescheid erstellt.

Beginn für die Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses ist die Vorlage der vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen.

Auf formlosen, schriftlichen Antrag und Vorlage eines Eigentümernachweises, kann die Herstellung eines Bauwasseranschlusses vorgezogen werden.

Alle Arbeiten zur Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses, von der Versorgungsleitung im Öffentlichkeitsbereich, bis einschließlich der Installation des Wasserzählers auf dem Grundstück bzw. im Gebäude, werden gemäß § 11 der Wasserversorgungssatzung durch den Zweckverband ausgeführt.

Ansprechpartner für die Ausführung der Arbeiten ist Herr Sekulla, Anschlusswesen, Telefon 03836/273945.

Voraussetzungen für den Einbau der Mengenmesseinrichtung:

  • Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage für Schmutzwasser und die erfolgte Abnahme der Anlage durch den Zweckverband.
  • Fertigstellung der Wasserverbrauchsanlage durch das Installationsunternehmen.
  • Vorlage der Fertigmeldung  (Vordruck DIN 1988) durch das Installationsunternehmen beim Zweckverband und Terminvereinbarung

 

Rohrbrüche und Frostschäden an Wasserleitungen

Alternde und mechanisch belastete Leitungen können Schaden nehmen und es kann zu Rohrbrüchen kommen.

Auch lange Frostperioden können hierzulande dazu führen, dass Wasser führende Leitungen oder Anlagenteile einfrieren.

Der Aufwand zur Wiederherstellung der Versorgung ist mitunter immens. Vorbeugende Maßnahmen können hier viel Arbeit und Ärger im Schadensfall ersparen.

Besonders frostgefährdet sind z.B. unbeheizte Nebengebäude, Garagen, Keller, Gartenhäuser, Rohrkanäle, Wasserzählerschächte, zu flach verlegte Anschlussleitungen, mit einer geringen Überdeckung (kleiner als 1,3m) sowie Leitungen mit geringer bzw. keiner Wasserabnahme etc.

Zum Schutz gegen Einfrieren von Wasserleitungen, können über einen längeren Zeitraum nicht genutzte Leitungen entleert werden, die Leitungen können gedämmt, in eine frostfreie Tiefe verlegt werden, etc.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass auch eine noch so gute Dämmung der Wasserleitung keinen ausreichenden Schutz gegen Frosteinwirkung bietet, wenn nicht durch eine dauernde Entnahme von Trinkwasser ein steter Fließvorgang in der Leitung erfolgt.

Sollten Sie zu ggf. notwendigen Maßnahmen zum Frostschutz Ihrer Leitungen Fragen haben, wenden sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter beim Zweckverband für Anschlusswesen, Herrn Sekulla, unter Tel: 03836/273945.

 

Was ist zu tun bei Frostschäden und Wasserrohrbrüchen?

Unterbrechen Sie die Wasserzufuhr am Absperrventil des Wasserzählers, am Absperrventil für Etagenleitungen oder am Absperrventil des Einzelstranges.

 

Was ist zu tun, wenn sich der Schaden vor dem Wasserzähler befindet?

Befindet sich der Schaden im Bereich zwischen dem Abzweig von der öffentlichen Einrichtung zur Trinkwasserversorgung bis zum Wasserzähler auf dem Grundstück, ist der Zweckverband, unter Tel: 03836/27390 zu verständigen.

Der Bereitschaftsdienst ist Tag und Nacht zu erreichen. Außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt die Weiterleitung Ihrer Meldung über den unter der o.g. Telefonnummer geschalteten Anrufbeantworter. Bitte nennen Sie Ihren Namen, die Adresse, die Telefonnummer für einen Rückruf, die Schadensstelle und den – umfang.

 

Was ist zu tun, wenn sich der Schaden hinter dem Wasserzähler in der Hausinstallation befindet?

Befindet sich der Schaden innerhalb der Wasserverbrauchsanlage auf dem Grundstück, ist entsprechend der Sofortmaßnahmen, die Wasserversorgung zu unterbrechen. Die Schadensbeseitigung ist durch ein zugelassenes Installationsunternehmen vornehmen zu lassen.