Erklärung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Festland Wolgast zur Höhe der Trinkwassergebühren und Festsetzung von Grundstücksanschlusskosten

 

In den vergangenen Wochen gab es eine Reihe von Presseveröffentlichungen, die die Höhe der Trinkwassergebühren und Grundstücksanschlusskosten im Gebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Festland Wolgast zum Gegenstand hatten. Wir wollen die Gelegenheit nutzen, hierzu Stellung zu nehmen:

Wasser ist ein kostbares Gut. In Deutschland werden die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auf einem Niveau gewährleistet, um das uns viele Länder beneiden. Dies gerät leicht aus dem Blick, wenn über die Kosten berichtet wird. Weil es sich bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung um eine kommunale Aufgabe handelt, sind die Kosten grundsätzlich von den Einwohnern im Verbands- bzw. Gemeindegebiet zu tragen. Es kommt deshalb ganz maßgeblich auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort an. Die Kostenstruktur ist im ländlichen Raum mit dünner Besiedlung und geringer Gewerbeansiedlung ganz anders als in Ballungsräumen oder in größeren Städten. Statistische Vergleiche bilden die Wirklichkeit deshalb nur unzureichend ab.

In der Presse wurde berichtet, eine Erhebung des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 1. Januar 2010 habe ergeben, im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Festland Wolgast sei das Trinkwasser im Landesvergleich am teuersten. Diese Aussage bezog sich auf die nach der entnommenen Wassermenge berechnete Verbrauchsgebühr. Unberücksichtigt blieb hierbei die vom Verbrauch unabhängige Grundgebühr, die aber für die Gebührenhöhe ausschlaggebend ist. Eine sinnvolle Aussage lässt sich nur treffen, wenn beide Gebührenbestandteile betrachtet werden. Ein Blick in die Erhebung des Statistischen Landesamtes zeigt, dass das Trinkwasser in unserem Verbandsgebiet im Landesvergleich keineswegs am teuersten ist. Vielmehr sind die Trinkwassergebühren insgesamt niedriger als in den größeren Städten unseres Landes, wie z. Bsp. Schwerin, Rostock und Greifswald. Die Grundgebühren liegen mit einem durchschnittlichen Jahresbetrag von 77,04 € sogar wesentlich unter dem Niveau in den größeren Städten und vielen anderen Zweckverbänden. Der Spitzenwert beträgt 154,72 €! (Die Preise sind der Veröffentlichung Nr. 9/2011 vom 19.01.2011 des Statistisches Amtes Mecklenburg-Vorpommern entnommen und beziehen sich auf Grund- und Verbrauchsgebühren aus dem Jahr 2009.)

Hinsichtlich der Grundstücksanschlusskosten hat sich der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Festland Wolgast dafür entschieden, nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand im Einzelfall abzurechnen. Die Erfahrungen anderer Gemeinden und Zweckverbände zeigen, dass es dem Grundstückseigentümer leichter vermittelbar ist, die für den Anschluss seines Grundstückes tatsächlich angefallenen Kosten zu tragen. Anderenfalls müssten die Anschlusskosten in einem auf die Grundstücksgröße ausgerichteten einheitlichen Anschlussbeitrag einbezogen werden.

Dem Zweckverband Wolgast ist es in den vergangenen Jahren durch regelmäßige Ausschreibungen der Bauleistungen gelungen, die Kosten erheblich zu senken. Diese Einsparungen werden unmittelbar an die Anschlussnehmer weitergegeben. Das Verwaltungsgericht hat jüngst in einer Reihe von Klageverfahren die Verwaltungspraxis des Zweckverbandes Wolgast bei der Berechnung der Grundstücksanschlusskosten bestätigt. Insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass der Zweckverband Wolgast über wirksames Satzungsrecht zur Erhebung von Kostenerstattungsansprüchen verfügt. Weiterhin ist die Rechtsauffassung des Zweckverbandes Wolgast bestätigt worden, dass auch für Grundstücksanschlüsse, die schon in den neunziger Jahren hergestellt wurden, noch keine Verjährung eingetreten war, weil der Kostenerstattungsanspruch erst mit dem Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung entstanden ist. Schließlich wird auch die vom Zweckverband Wolgast vorgenommene Aufteilung der Allgemeinkosten den vom Verwaltungsgericht gestellten Anforderungen an eine Abrechnung nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand gerecht.

Letztlich kann der Zweckverband Wolgast seine Aufgaben nur wahrnehmen, wenn auch deren Finanzierung gesichert ist. Dafür gewährleistet der Zweckverband Wolgast die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auf einem hohen und sicheren Niveau. Dies sollte bei der „Kostendiskussion“ nicht aus dem Blick geraten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Weigler

Verbandsvorsteher

 

zur Veröffentlichung Nr. 9/2011 - 19.01.2011 - StatA MV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung –Festland Wolgast übernimmt keine Haftung für die Inhalte verlinkter Webseiten, die nicht vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung –Festland Wolgast betrieben werden. Beachten Sie, dass sich die Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen dieser Webseiten von denen  vom Zweckverband standardmäßig zur Anwendung gebrachten unterscheiden können.)