Gebühren und Beiträge

 

Informationen und Berechnungsbeispiele des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Festland Wolgast zu den im Verbandsgebiet erhobenen  Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranschlussbeiträgen und Gebühren für Trink- Schmutz- und Niederschlagswasser.

Durch den Zweckverband wird die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung für die Städte Wolgast und Lassan, sowie der angrenzenden Gemeinden sichergestellt. Wie auch im restlichen Land haben sich die Gemeinden und Städte zu einem Wasser- und Abwasserverband zusammengeschlossen um die Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erfüllen zu können. In Mecklenburg Vorpommern gibt es derzeit insgesamt 89 dieser kommunalen Körperschaften.

Seit Bestehen des Zweckverbandes mussten im Verbandsgebiet große Anstrengungen unternommen werden, um die Wasserver- und Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Auch wenn die geleisteten Investitionen durch bundesweite und europäische Förderprogramme gestützt wurden, ist es erforderlich, die Nutzer der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgungseinrichtungen zu beteiligen. Ein Teil der entstandenen Aufwendungen ist durch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu tragen.

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG) erfolgt die Refinanzierung der Anlagen des Zweckverbandes.

Unter Berücksichtigung des 2005 geänderten KAG hat der Zweckverband seine Satzungen erlassen. Diese sind mit der Veröffentlichung am 06.07.2006 in Kraft getreten. Seit 2006 werden auf dieser Grundlage die Anschlussbeiträge im gesamten Verbandsgebiet erhoben.

Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die vom Zweckverband zu erhebenden öffentlichen Abgaben. Da wir immer wieder feststellen, dass bei einigen Kunden Unsicherheiten bei der Unterscheidung der vom Zweckverband erhobenen Beiträge und Gebühren herrschen, möchten wir Ihnen hier die notwendigen Erläuterungen und Berechnungsbeispiele geben. Gerne klären unsere Mitarbeiter Ihre Fragen auch in einem persönlichen Gespräch.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Gebühren und Beiträgen sowie Kostenersatz.

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