(26.04.2024) Bekanntgabe der Leitweg-ID - Umstellung auf elektronische Abrechnung
Gesetzliche Anforderungen an Ihre Rechnungslegung gegenüber dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Festland Wolgast als öffentlicher Auftraggeber
Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID): 13-SZVFESWOG000-07
Über die Leitweg-ID wird der ZV eindeutig als Empfänger Ihrer Rechnung identifiziert.
Änderung und In-Kraft-Treten gesetzlicher Vorgaben zur Rechnungserstellung
Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) vom 21.06.2021 bestimmt, dass öffentliche Auftraggeber seit dem 01.04.2023 verpflichtet sind, elektronische Rechnungen unabhängig vom Auftragswert zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet für Sie als Rechnungsstellender, Ihre Rechnungen an uns in dem geforderten Format auszustellen und zu übermitteln.
Das elektronische Rechnungsformat
Die Begriffe „XRechnung“, „E-Invoice“ oder „ZUGFeRD Rechnung“ bezeichnen strukturierte elektronische Datenformate für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch mit u.a. folgenden Pflichtangaben:
• Leitweg-Identifikationsnummer des Rechnungsempfängers,
• Bankverbindung und Zahlungsbedingung des Rechnungsstellenden,
• Vergabe- und/oder Bestell- und/oder Auftragsnummer sowie
• E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden.
Bitte beachten Sie, dass gescannte und im PDF-Format per E-Mail versendete Rechnungen keine elektronischen Rechnungen im Sinne der ERechVO M-V sind.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Festland Wolgast als öffentlicher Auftraggeber
Der ZV zählt als juristische Person des öffentlichen Rechts laut § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu den öffentlichen Auftragsgebern. Der Zweckverband hat die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Wege der elektronischen Rechnungsübermittlung
Der ZV ist an die Rechnungseingangsplattform OZG-RE (Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungsplattform) des Bundes angeschlossen. Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt.
Verfügen Sie über kein System der Erstellung oder Versendung von elektronischen Rechnungen, können Sie sich dort einmalig kostenfrei registrieren und folgend
- Ihre elektronische Rechnung manuell erstellen,
- Ihre elektronische Rechnung hochladen oder
- Ihre elektronische Rechnung per E-Mail an die OZG-RE übermitteln.
Der Zugang zur Rechnungseingangsplattform OZG-RE erfolgt über den Link: https://xrechnung-bdr.de. Zur Erleichterung der Rechnungsprüfung dürfen Sie die Rechnung im pdf-Format als Anlage beifügen, bitte jedoch nicht zusätzlich als separate Rechnung .
Hilfen und weiterführende Informationen
Über den Link www.e-rechnung-bund.de/tutorials/ erhalten Sie Informationen und Unterstützung zur Einführung und Umsetzung der elektronischen Rechnungslegung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der:
- OZG RE Plattform für Rechnungssteller
- ERechVO M-V
- EU-Richtlinie 2014/55/EU
- §99 GWB